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Ich bin enterbt worden - Kann ich etwas dagegen tun ?

 

Erhält man die Information, dass man vom Erblasser enterbt wurde, so muss zuerst geprüft werden, ob diese Enterbung rechtwirksam ist. Folgende Punkte müssen geprüft werden:

Ist das Testament von der Form her rechtsgültig. Die Formvorschriften beim Verfassen eines Testamentes sind vom Gesetzgeber streng festgelegt. Weicht der Erblasser von diesen Formvorschriften ab, kann das Testament angefochten werden. Dann kann auch eine angeordnete Enterbung aufgehoben werden.

Hat der Erblasser einen Erbvertrag verfasst, bedarf zu dessen Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Wenn die letztwillige Verfügung gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt ist das Testament nichtig.

Besonders kritisch ist es wenn der Erblasser Angestellten eines Altenheimes testamentarisch als Erbe einsetzt. Dies kommt in der Praxis häufiger vor und kann oft erfolgreich angefochten werden.

Wurde das Testament im Zustand der  Testierunfähigkeit  ist das Testament nichtig. Die beschreibt der Gesetzgeber wie folgt: Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.

Sollte Sie Enterbt worden sein, empfehle ich Ihnen unbedingt den Sachverhalt von mir überprüfen zu lassen.