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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die (oft als Treuhänder) die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.

Grund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann z. B. sein

  • die Absicherung des Willens des Erblassers (z. B. im Hinblick auf ein Vermächtnis oder eine Auflage),
  • der Schutz der Erben vor sich selbst (z. B. bei Minderjährigen)
  • Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere bei mehreren Erben)

Sehr häufig wurde ich bisher als Testamentvollstrecker beauftragt. In den meisten Fällen bei Erbgemeinschaften. Hierbei ist es vordergründig wichtig, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, damit die Erben zeitnah in den Genuß des Erbe kommen.