Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die (oft als Treuhänder) die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.
Grund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann z. B. sein
Sehr häufig wurde ich bisher als Testamentvollstrecker beauftragt. In den meisten Fällen bei Erbgemeinschaften. Hierbei ist es vordergründig wichtig, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, damit die Erben zeitnah in den Genuß des Erbe kommen.